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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 



für Gartengestaltung, Hausbetreuung & Winterdienst
 (B2C – Österreich)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen
Dominik Hasimovic
Dominiks Gartengestaltung & Hausbetreuung 

 

Rennbahnweg 27, 1220 Wien
und Privatkunden
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.


2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Angebotsannahme,
  • schriftliche Auftragsbestätigung oder
  • tatsächliche Durchführung der Leistung.
  • Die Vergabe des Auftrages - ganz oder teilweise - an Subunternehmer bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten

Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage gültig.

3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot.
Zusatzleistungen oder Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich verrechnet.

 
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 1000 ABGB verrechnet.
Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, laufende Leistungen auszusetzen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere:

  • freien Zugang zum Grundstück sicherzustellen
  • Wasser- und Stromanschlüsse bereitzustellen
  • notwendige behördliche Genehmigungen einzuholen
  • auf besondere Gefahrenquellen hinzuweisen (z. B. Leitungen im Erdreich)

Mehrkosten durch Verletzung dieser Pflichten trägt der Auftraggeber.

6. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach dem ABGB.
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei unbeweglichen Leistungen 3 Jahre.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch zu beheben, sofern dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
 
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden bei:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Personenschäden – ausgeschlossen.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • Setzungsschäden auf nicht vom Auftragnehmer bearbeitetem Gelände
  • Schäden durch vom Auftraggeber beigestellte Materialien oder Pflanzen
  • Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Starkregen, Frost)
  • natürliche Abnutzung
  • Schädlingsbefall oder Pflanzenkrankheiten nach Übergabe


8. Beigestellte Materialien und Pflanzen
Werden Materialien oder Pflanzen vom Auftraggeber bereitgestellt, haftet der Auftragnehmer ausschließlich für die fachgerechte Verarbeitung, nicht jedoch für Qualität, Eignung oder Haltbarkeit der beigestellten Produkte.

9. Winterdienst (Räum- und Streupflicht)

9.1 Leistungsumfang
Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und Streuung gemäß Vereinbarung.
Mangels gesonderter Vereinbarung erfolgt der Einsatz:

  • nach Schneefall
  • im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 93 StVO


9.2 Einsatzzeiten
Ohne besondere Vereinbarung erfolgt die Räumung innerhalb angemessener Zeit nach Beginn bzw. Ende des Schneefalls.
Dauerschneefall, extreme Wetterlagen oder höhere Gewalt können zu Verzögerungen führen.

9.3 Haftung im Winterdienst
Die Haftung besteht nur im Rahmen der vereinbarten Einsatzzeiten und Flächen.
Für Glatteisbildung durch Dachlawinen, Schmelzwasser oder nicht erkennbare Gefahrenstellen wird keine Haftung übernommen.

 10. Termine & Witterung

Leistungstermine können sich aufgrund von:

  • Wetterbedingungen
  • Materiallieferungen
  • unvorhersehbaren Ereignissen

angemessen verschieben.
Schadenersatzansprüche wegen Terminverschiebungen sind ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit.

11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

12. Gerichtsstand & Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers, sofern dem keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.